| Nachtmahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Nachtmahr
Stärkegrad: IV
Empfohlene Kampfgruppenanzahl: 3-5 Empfohlene Gruppierung: Exorzisten Nachtmahre sind übernatürliche Wesen, die sich von der Angst und den Albträumen schlafender Menschen ernähren. Sie erscheinen nur selten in der wachen Welt und suchen gezielt Menschen auf, die besonders ängstlich, erschöpft oder seelisch geschwächt sind. Ihr Ursprung ist unbekannt, doch alte Berichte beschreiben sie als Wesen, die zwischen Traum und Realität existieren. Nachtmahre halten sich bevorzugt an dunklen, abgelegenen Orten auf. Tagsüber ziehen sie sich zurück und sind kaum wahrzunehmen. Erst in der Nacht werden sie aktiv und suchen sich ein Opfer, dessen Schlaf sie beeinflussen können. Während das Opfer schläft, dringt der Nachtmahr in dessen Träume ein. Dort kann er die Umgebung und die Wahrnehmung seines Opfers nach Belieben verändern und dessen persönliche Ängste gegen ihn verwenden. Aus harmlosen Erinnerungen können innerhalb weniger Augenblicke verstörende Albträume entstehen. Je länger der Traum andauert, desto stärker wird der Nachtmahr. Besonders gefährlich ist die Fähigkeit, Traum und Realität miteinander zu verbinden. Ein Opfer kann im Schlaf Verletzungen erleiden, die nach dem Erwachen tatsächlich vorhanden sind. In seltenen Fällen kann ein Nachtmahr einen Menschen sogar vollständig in einen endlosen Albtraum ziehen. In der wachen Welt besitzt ein Nachtmahr nur begrenzte körperliche Kraft und erscheint häufig als dunkle, verzerrte Gestalt, deren genaue Form sich ständig verändert. Dadurch ist er schwer zu erkennen und noch schwerer zu verfolgen. Ein Nachtmahr kann am gefährlichsten bekämpft werden, wenn er sich bereits im Traum seines Opfers befindet. Dort ist er wesentlich mächtiger als in der realen Welt. Wer einen Nachtmahr töten will, muss ihn aus seinem eigenen Reich in die Wirklichkeit zwingen, wo seine Verbindung zu den Träumen schwächer ist. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||








